Ihr INQA-Coach für Kulturgestaltung, Personalentwicklung und Digitalisierung
Sie sind ein kleines oder mittelständisches Unternehmen? Dann können Sie eine staatlich geförderte Beratung zu den Themen Personalentwicklung, Führung und Digitalisierung beanspruchen.
Ich als autorisierter INQA-Coach kann Sie zu diesen Themen bis zu 6 Monate lang beraten.
80 % meines Honorars werden Ihnen vom Staat erstattet.
Das wird durch das neue Förderprogramm „INQA-Coach“ des Europäischen Sozialfonds und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales möglich.
- Zum Beispiel erproben Sie in agilen Arbeitsphasen gemeinsam mit mir und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern neue Digitalisierungsideen.
- Oder wir finden gemeinsam innovative Strategien für die Entwicklung Ihres Personals.
- Ich helfe Ihnen dabei, die Führungsqualität in Ihrem Unternehmen zu verbessern.
- Sie senken den Krankenstand und gewinnen neues Personal durch die Steigerung von Motivation und Arbeitsqualität.
- Mit Strategien zum Wissensmanagement steigern Sie die Kompetenzen Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und sorgen dafür, dass wichtige Kenntnisse im Unternehmen verbleiben.
Gern begleite ich Sie bei der unbürokratischen Beantragung der Fördermittel.
Hintergrund des INQA-Coaching-Programms
Digitalisierung, Demografischer Wandel, krankheitsbedingte Engpässe und Nachwuchsmangel – die technologischen und personellen Herausforderungen für Unternehmen sind vielfältig. Vor allem die Gewinnung und Bindung von Fachkräften sind branchenübergreifende Herausforderungen. Kleinen und mittelständischen Unternehmen fehlen jedoch oft die Ressourcen, um innovative Ideen auszuprobieren, mit passgenauen Strategien zu reagieren und angemessene Lösungen zu finden. Hier kann ich Ihnen als autorisierter INQA-Coach kostengünstig helfen.
Die Förderkriterien auf einen Blick
- Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland
- Jahresumsatz geringer als 50 Mio. EUR oder Jahresbilanzsumme geringer als 43 Mio. EUR
- weniger als 250 Beschäftigte
- mindestens eine/n sozialversicherungspflichtige/n Beschäftigte/n
- mindestens zweijähriges Bestehen des Unternehmens
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