Geförderte Beratung für kleine und mittlere Unternehmen
Als kleines oder mittelständisches Unternehmen können Sie eine geförderte Beratung für die Digitalisierung Ihres Unternehmens und für Personalfragen von uns erhalten. Wir beraten Sie zum Beispiel darin, Ihre Digitalisierungsideen zu erproben oder die Führungsqualität in Ihrem Unternehmen zu verbessern. Wir helfen Ihnen bei der Förderung von Motivation und Gesundheit sowie beim Aufbau von Wissen und Kompetenz Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie zahlen dafür nur ein Bruchteil des üblichen Beratungshonorars. Das wird durch das Förderprogramm unternehmensWert:Mensch möglich. Die Förderquote liegt zwischen 50 und 80 %.
Hintergrund von unternehmensWert:Mensch
Digitalisierung, Demografischer Wandel, krankheitsbedingte Engpässe oder Nachwuchsmangel – die technologischen und personellen Anforderungen an Unternehmen sind vielfältig und die Bindung von Fachkräften ist eine branchenübergreifende Herausforderung. Kleinen und mittelständischen Unternehmen fehlen jedoch oft die Ressourcen, um mit passgenauen Strategien zu reagieren. Hier setzt das Förderprogramm unternehmensWert:Mensch an. Gefördert wird das Programm durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds. Gern begleiten wir Sie bei der unbürokratischen Beantragung.
- unternehmensWert:Mensch ist ein Förderprogramm, das Unternehmen niedrigschwellig bei Digitalisierungsprojekten und bei der Gestaltung einer zukunftsgerechten Personalpolitik unterstützt. Durch autorisierte Prozessberater*innen wie uns werden nachhaltige Veränderungen angestoßen.
- Zielgruppe sind kleine und mittelständische Unternehmen, die Digitalisierungsprojekte erproben und vorausschauende und mitarbeiterorientierte Personalstrategien entwickeln möchten.
- Förderung: Das Programm bezuschusst die Kosten der Beratung je nach Unternehmensgröße zu 50 bis 80 Prozent. Die Beratung direkt im Unternehmen dauert erfahrungsgemäß 5 bis 6 Monate.
Die Förderkriterien auf einen Blick
- Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland
- Jahresumsatz geringer als 50 Mio. EUR oder Jahresbilanzsumme geringer als 43 Mio. EUR
- weniger als 250 Beschäftigte
- mindestens eine/n sozialversicherungspflichtige/n Beschäftigte/n
- mindestens zweijähriges Bestehen des Unternehmens
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