Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind an ihrem Arbeitsplatz unterschiedlichen gesundheitlichen Belastungen ausgesetzt, die zu Fehltagen führen können. Vor allem Muskel-Skelett- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen stehen ganz oben auf der Liste der Ursachen für Krankschreibungen. An erster Stelle stehen allerdings psychische Störungen. Sie liegen nach den anerkannten Statistiken der Kranken- und Rentenversicherungen auf Platz Eins der Ursachen für Fehltage und längerfristige Erwerbsminderungen. Schlagworte sind hier Stress und das sogenannte Burnout-Syndrom.

Es liegt natürlich im Interesse jedes Arbeitgebers, seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor gesundheitlichen Gefährdungen zu schützen. Dies ist aber auch seine gesetzliche Pflicht: Nach dem Arbeitsschutzgesetz ist jeder Arbeitgeber dazu verpflichtet, eine Gefährdungsanalyse durchzuführen und auf dieser Grundlage, wenn nötig, Arbeitsschutzmaßnahmen zu ergreifen. Zuwiderhandlungen können eine Ordnungswidrigkeit oder gar eine Straftat darstellen (§ 26 ArbSchG).

Schwerpunkt Psychische Belastungen

Bisher war es heftig umstritten, ob in diese Gefährdungsanalyse auch die psychischen Belastungen einzubeziehen sind. Im Jahr 2013 wurde das Arbeitsschutzgesetz dahingehend geändert und nun müssen Arbeitgeber eine Gefährdungsanalyse auch hinsichtlich der psychischen Belastungen durchführen (§§ 4 und 5 ArbSchG).

Der Bundesverband der Deutschen Arbeitgeberverbände prognostiziert, dass die Beurteilung psychischer Belastung bei der Arbeit künftig eine große Rolle spielen wird und hat dazu 2013 einen Leitfaden herausgegeben (BDA: Die Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz – Besonderer Schwerpunkt: psychische Belastung).

Der Mittelstand ist besonders betroffen

Besonders in kleinen und mittelständischen Unternehmen gehört die Durchführung von Gefährdungsanalysen nicht zum Tagesgeschäft, zumal neben dem Arbeitsschutzgesetz in Abhängigkeit von den Tätigkeiten noch weitere Verordnungen eine Rolle spielen können – Betriebssicherheitsverordnung, Arbeitsstättenverordnung, Bildschirmarbeitsverordnung, Maschinenverordnung usw. Diesen vielfältigen Bestimmungen zu entsprechen, überfordert viele kleine und mittlere Betriebe. Schwierigkeiten mit den Aufsichtsbehörden sind oft die Folge.

Wir helfen Ihnen bei der gesetzeskonformen Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung für die physischen und psychischen Belastungen. Wir kommen nicht mit Standard-Fragebögen oder teurer Software. Wir setzen uns mit Ihnen zusammen und entwickeln mit Ihnen eine angepasste Gefährdungsanalyse, die für Ihr Unternehmen optimal ist und sofort beginnen kann.

Mit uns bewältigen Sie alle gesetzlich geforderten Schritte schlank und nachhaltig:

  • Bestandsaufnahme
  • Festlegung gleichartiger Arbeitsplätze und Tätigkeiten
  • Erfassung der Belastungsfaktoren
  • Bewertung der Belastungsfaktoren
  • Ableitung von Maßnahmen
  • Durchführung von Maßnahmen
  • Wirksamkeitskontrolle
  • Dokumentation
  • Unterweisung von Mitarbeiter*innen und Beauftragten
  • Mitbestimmung
  • Nehmen Sie Kontakt mit uns auf – wir beraten Sie gern: +49 (0)1736216288

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